WSH Brief - Verbrennungsmotor

Verbot des Verbrennungsmotors

von Prof. Dr. Bernd Lucke

Liebe Leserinnen und Leser,

die EU-Kommission plant, aus Gründen des Klimaschutzes, Verbrennungsmotoren für Benzin und Diesel ab dem Jahr 2035 zu verbieten. Zwar gibt es noch keinen offiziellen Gesetzgebungsvorschlag, aber im Rahmen ihres Programms „Fit for 55“ hat die Kommission jüngst angekündigt, die am 1. Januar 2020 in Kraft getretene Verordnung (EU) 2019/631 zu „CO2-Emissionsnormen für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge“ zu ändern. Presseberichten, dass diese Änderung ab 2035 ein faktisches Verbot des Verbrennungsmotors für fossile Brennstoffe beinhalten werde, widersprach die Kommission nicht.

Vielmehr bestätigte Kommissionspräsidentin von der Leyen vor wenigen Tagen in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung die kolportierten Intentionen der Kommission weitgehend, indem sie ausführte, die Kommission werde „einen zeitlichen Rahmen vorgeben, bis zu dem alle Autos emissionsfrei sein müssen". Sie verwies darauf, dass „etwa ein Dutzend Hersteller“ angekündigt haben, zwischen 2028 und 2035 auf emissionsfreie Produktion umzusteigen.

Die Äußerungen der Kommissionspräsidentin und die offenkundig beabsichtigten Maßnahmen der Kommission reflektieren und befördern eine zunehmend von Hysterie gekennzeichnete gesellschaftliche Debatte zum Umgang mit dem Klimawandel. Dabei ist unstrittig, dass CO2 ein die Erderwärmung förderndes Treibhausgas ist und dass zur Begrenzung des Klimawandels vermutlich sogar negative Emissionen, zumindest aber die Reduzierung der gegenwärtigen CO2-Emissionen bis hin zu einer CO2-Neutralität erforderlich sind.Lesen Sie den ganzen Artikel hier:

wsh-brief-verbrennungsmotor.pdf

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